Familienrecht - Wie viel Umgang steht dem anderen Elternteil zu?
Umgang mit dem eigenen Kind ist ein fundamentales Recht des Kindes, wie auch ein Recht eines jeden Elternteiles. Das Gesetz kennt hierbei grundsätzlich keine Verwirkung des Umgangsrechts aufgrund von in der Vergangenheit liegendem (Fehl-)Verhalten. Es ist also für die Frage des Umgangsrechts unerheblich, ob sich zum Beispiel der Kindesvater in den vergangenen Jahren um das Kind bemüht hat oder ob es zu Auseinandersetzungen zwischen den Eltern gekommen ist. Grundsätzlich besteht dennoch ein Umgangsrecht.
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